§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr zwischen dem Übersetzungsbüro Sprachen
verbinden und dem Kunden (Auftraggeber). Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Erteilung des
Auftrages anerkannt. Sie gelten für die gesamte
Geschäftsbeziehung.
§ 2 Abweichende Vereinbarungen
Abweichungen, Änderungen oder
Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch den Übersetzer. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
§ 3 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers
(1) Die Auftragserteilung durch den
Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch.
Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer
unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung
ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Bei der Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache,
Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere
Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der
Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der
Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und
Ähnliches) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck
bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer vor Anfertigung der
Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
(3) Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur
Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind dem
Übersetzer vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung
zu übergeben (betriebsinterne Glossare, Abbildungen, Zeichnungen,
Abkürzungserläuterungen etc.). Sollte das übergebene
Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer
weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber
anfordern.
(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung
dieser Pflichten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitarbeit, so
ist das Übersetzungsbüro nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf
Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit
entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf. entstandenen Schadens
bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn das Übersetzungsbüro
vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus
der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers
ergeben, können dem Übersetzungsbüro nicht angelastet
werden.
(6) Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die hier
aufgeführten Geschäftsbedingungen an.
§ 4 Auftragsausführung, Lieferfristen
(1) Die Übersetzung wird
vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie
in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der
Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken
angefertigt. Sind informatives Begleitmaterial oder besondere
Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden
Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein
verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische
Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung.
Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten
Form.
(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit
mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes,
gehen Übersetzungsfehler zu Lasten des Auftraggebers, wenn dieser
das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende
Informationsmaterial dem Übersetzer nicht ausgehändigt hat.
( 3) Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter
bedienen. Hierbei haftet er nur für die sorgfältige Auswahl.
(4) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und
können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht
verbindlich zugesichert sind.
(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des
Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf
dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzer den Eingang der
Übersetzung durch eine kurze Mitteilung anzuzeigen.
§ 5 Vergütung
(1) Sofern im Einzelfall keine
abweichenden Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Berechnung der
Vergütung anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des
übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen
(einschließlich Leerzeichen).
(2) Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale entsprechend gültiger
Preise erhoben.
(3) Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als
Zirka - Preis. Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades und die
Festlegung etwaiger Zuschläge bleibt dem
Übersetzungsbüro vorbehalten. Für die Erledigung von
Eilaufträgen kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25
% bis 100 % in Rechnung gestellt werden.
(4)Fahrtzeiten (z.B. bei vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber, Abholung,
Auslieferung) werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in
Rechnung gestellt, zzgl. tatsächlicher Fahrtkosten nach Beleg bzw.
bei Autofahrten eine km-Pauschale in Höhe des jeweils gesetzlich
gültigen Satzes pro gefahrenem Kilometer. Für Verpackung,
Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß der
Auslagen in Rechnung gestellt.
(5) Für Dolmetscherdienste, die auf Stundenbasis abgerechnet
werden, erfolgt die Abrechnung anhand vorab getroffener Vereinbarungen
über den Stundensatz.
(6) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der
Übersetzung fällig. Dabei ist die Aufrechnung mit
bestrittenen Forderungen ausgeschlossen.
§ 6 Mängelbeseitigung, Haftung
(1) Mängel sind dem Übersetzer
schriftlich anzuzeigen. Der angezeigte Mangel ist konkret zu
bezeichnen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf von 2 Wochen
nach Übersendung der Übersetzung anzuzeigen. Zur Erhaltung
der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der
Anzeige.
(2) Der Übersetzer ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte
Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber kann
dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels
setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er
die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der
Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die
Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der
Vergütung zu verlangen.
(3) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte,
unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare
Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht. Dies
gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder
ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der dem
Übersetzungsbüro überlassenen Texte und Unterlagen durch
Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Für den Fall, dass das Übersetzungsbüro aufgrund
einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines
bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen
wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, das
Übersetzungsbüro in vollem Umfang von einer solchen Haftung
freizustellen.
(5) Der Übersetzer haftet für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
§ 7 Haftung für Dritte, Dritthaftung
(1) Der Übersetzer haftet nicht
für von Dritten verursachte Mängel und Schäden. Bedient
sich der Übersetzer zur Auftragsausführung Dritter, haftet er
nur für die sorgfältige Auswahl.
(2) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur
Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter
(Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
§ 8 Höhere Gewalt, Kündigung
(1) Der Übersetzer haftet nicht
für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen,
Netzausfälle, nicht durch eine regelmäßige
Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren,
Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. Der
Übersetzer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist
zur Ausführung des Auftrages zu verlangen.
Schadensersatzansprüche scheiden in diesem Fall aus.
(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Erstellung der
Übersetzung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die
Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Kündigt der Auftraggeber, so ist der Übersetzer berechtigt,
die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch
dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags
an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner
Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des
Übersetzers.
(2) Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung
mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.
§ 10 Urheberrecht
(1) Der Übersetzer ist Inhaber des
Urheberrechts an der Übersetzung.
(2) Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen
Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch von
Dritten - an den Übersetzer gestellt werden könnten.
§ 11 Verschwiegenheit
Der Übersetzer verpflichtet sich,
über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, über das
ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial
sowie über alle ihm in Zusammenhang mit dem
Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen
Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der
Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern und anderen
Unternehmen stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
Änderungen, Wirksamkeit
(1) Für das Auftragsverhältnis
sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Halle / Saale,
Deutschland.
(3) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
dem Auftraggeber anlässlich einer erneuten Auftragserteilung
bekannt gegeben.
(4) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird
durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt.